Unser Gesundheitssystem ist nicht mehr das, was es einmal war. Im
Sozialgesetzbuch Nr. V ist festgelegt, wie Sie in Deutschland behandelt
werden sollen. Dort heißt es wörtlich: „… die Behandlung soll ausreichend und zweckmäßig sein, sie darf das Maß des Notwendigen nicht überschreiten …“.
In Schulnoten ausgedrückt entspricht das der Note 4! Sie können sich
vorstellen, dass wir Ärzte täglich unter dieser unsäglichen Vorgabe
leiden, heißt es doch nichts anderes, als Ihnen viele Leistungen
vorzuenthalten, da sie leider nicht mehr von den Krankenkassen erstattet
werden. Trotzdem kann es sehr sinnvoll sein, bestimmte diagnostische
und therapeutische Maßnahmen in Anspruch zu nehmen.
Art des Unternehmens:
Unternehmen
Branche:
Medizinprodukte und Leistungen
Gesuchte Berufsfelder:
Gesundheit