Sozialarbeiter/-in Allgemeiner Sozialer Dienst (ASD) - Familiengerichtshilfe (FGH) (m/w/d)
Die kreisfreie Stadt Frankfurt (Oder) mit ca. 58.000 Einwohnern sucht für die aktive Gestaltung ihrer weiteren Entwicklung zielstrebige, verantwortungsbewusste und teamfähige Persönlichkeiten. Für die Nutzung der besonderen Möglichkeiten und Potenziale der Stadt werden hohe Kreativität, Entscheidungsfreude und überdurchschnittliche Einsatzbereitschaft erwartet.
Im Amt für Jugend und Soziales, Abteilung, Jugend, Familie und soziale Dienste der Stadt Frankfurt (Oder) ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle
„Sozialarbeiter/-in Allgemeiner Sozialdienst (ASD) -
Familiengerichtshilfe (FGH) (m/w/d)“
zu besetzen.
Die Besetzung der Stelle erfolgt möglichst in Vollzeit (39 Stunden pro Woche).
Die Stadt Frankfurt (Oder) fördert aktiv die Gleichstellung aller Bewerber/-innen (m/w/d). Wir wertschätzen Vielfalt und begrüßen deshalb alle Bewerbungen, unabhängig von ethnischer und sozialer Herkunft, Alter, Geschlecht, Religion, Weltanschauung, Behinderung oder sexueller Identität.
Der künftige Aufgabenbereich umfasst:
1. Unterstützung von Eltern bei der selbstständigen und einvernehmlichen
Wahrnehmung ihrer Verantwortung bei Trennung, Scheidung (SGB VIII § 17) und Umgang (SGB VIII § 18)
- Eltern in diesem Prozess begleitend und vermittelnd beraten, insbes.: gemeinsam Situation und Interessenlage der minderjährigen Kinder bzw. Jugendlichen identifizieren
- gemeinsam - unter angemessener Beteiligung des betroffenen Kindes oder Jugendlichen - einvernehmliches Konzept für die Elternschaft bei Paarkonflikten, in Umgangsfragen bzw. nach der Trennung entwickeln und umsetzen
- Bei schweren Konflikten mit Kindeswohlgefährdung entsprechende Hilfe oder Inobhutnahmen veranlassen
- Aktenführung
2. Unterstützung und Beratung des Familiengerichts gem. SGB VIII § 50 bei der Entscheidungsfindung
- in Kindschaftssachen (FamFG § 162)
- in Scheidungssachen (§ 17 SGB VIII)
- in Umgangsangelegenheiten (§ 18 SGB VIII)
- in Ehewohnungssachen (FamFG § 204)
- In Gewaltschutzsachen (FamFG § 212)
- Stellungnahmen über erbrachte Beratungs- und Vermittlungsleistungen und zum Stand des Beratungsprozesses
- Stellungnahmen unter Berücksichtigung und Nennung von sozialpädagogischen Gesichtspunkten mit dem Ziel der Förderung der individuellen und sozialen Entwicklung des Kindes oder des Jugendlichen, einschl. der Berücksichtigung der Kindeswohlgefährdung
- Teilnahme an Gerichtsterminen zur Erörterung der abgegebenen Stellungnahme, Aktenführung
3. Netzwerkarbeit
Mitwirken in verschiedenen internen, regionalen bzw. überregionalen Fachgremien (EFB Caritas, Anwaltsstammtisch, Erziehungshilfeträger, AG Kindschaftsrecht, u.a.)
- Erfahrungsaustausch, Erschließen weiterer fachlicher Ressourcen und Kooperationsstrukturen, aktive Mitwirkung an der Entwicklung und Transparenz von Qualitätsstandards in der Familiengerichtshilfe
Wir bieten
- eine attraktive tarifliche Vergütung nach dem Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes in der Entgeltgruppe S14
- zusätzlich eine betriebliche Altersversorgung, eine leistungsorientierte Bezahlung, vermögenswirksame Leistungen sowie eine Jahressonderzahlung,
- 30 Tage Erholungsurlaub im Jahr sowie am 24.12. und 31.12. bezahlt frei
- monatliche Bezuschussung eines Firmentickets oder Deutschlandtickets
- einen jährlichen Teamtag
Wir erwarten
- staatlich anerkannter Sozialarbeiter/-pädagoge bzw. staatlich anerkannte Sozialarbeiterin/-pädagogin (m/w/d) im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe a des Brandenburgischen Sozialberufsgesetzes oder abgeschlossenes Hochschulstudium (Bachelor) - Soziale Arbeit oder abgeschlossenes Hochschulstudium (Bachelor) u. a. in den Bereichen: Berufspädagogin, Erziehungs- und Bildungswissenschaften, Sozialwissenschaften, -management, Soziologie
- Berufserfahrung wünschenswert****
Die Stelle ist für Schwerbehinderte geeignet.
Sollten wir Ihr Interesse an dem beschriebenen Aufgabengebiet geweckt haben, richten Sie bitte Ihre aussagefähigen Bewerbungsunterlagen bis zum 08.04.2025 an die
Stadt Frankfurt (Oder)
Amt für zentrale Dienstleistungen
Abteilung Personal/ Organisation
Postfach 1363
15203 Frankfurt (Oder)
oder als PDF-Dokument (max. 19 MB) per Email an: personalverwaltung@frankfurt-oder.de
Es erfolgt keine schriftliche Eingangsbestätigung der Bewerbung.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass nicht berücksichtigte Bewerbungen nur gegen einen adressierten und ausreichend frankierten Rückumschlag zurückgesandt werden können. Ist dieser nicht beigefügt, werden die Unterlagen nach einem halben Jahr vernichtet.
Des Weiteren wird auf die Information für Bewerber/-innen (m/w/d) zur Datenverarbeitung im Bewerbungsprozess verwiesen, die als Dokument auf der Homepage der Stadt Frankfurt (Oder) unter der Rubrik: „Karriere“ hinterlegt ist.
Dies ist eine auf dritten Jobbörsen gefundene Stellenanzeige. Wir bieten hierfür keinen Support, können diese aber jederzeit offline stellen. Für weitere Informationen: Datenschutzhinweise | Anzeige melden.