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Servicemitarbeiter*in des mittleren Justizdienstes (m/w/d)

Bei dem
Arbeitsgericht Neuruppin
ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Stelle als Servicemitarbeiter*in
des mittleren Justizdienstes (m/w/d)
vorerst befristet in Vollzeit (40 Stunden/Woche) für die Zeit der Schwangerschaft, des Mutterschutzes und der Elternzeit einer Mitarbeiterin bis zum 30.06.2025 zu besetzen.
Dienstort: Neuruppin
Arbeitszeitrahmen: Gleitzeit
Vergütung EG 6 bis EG 9a TV-L

Anforderungen

Eine abgeschlossene Ausbildung zur/zum Justizfachangestellten bzw. zur/zum Justizangestellten, zur/zum Rechtsanwalts- oder Notarfachangestellten oder das erfolgreiche Bestehen der Laufbahnprüfung für den mittleren Justizdienst.
Die Stellenausschreibung richtet sich auch an Beschäftigte, die über gleichwertige Fähigkeiten und Erfahrungen wie eine ausgebildete Justizfachangestellte oder ein ausgebildeter Justizfachangestellter verfügen.
Das Aufgabengebiet umfasst die

Verwaltung einer Servicegeschäftsstelle in Rechtssachen:

  • Aufgabenorientierter Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnik, Erteilen von Auskünften in Wort und Schrift
  • Aufnahme von Anträgen und Erklärungen des rechtsuchenden Publikums
  • Registratur
  • Führen von Dateien
  • Bearbeiten von Posteingang und -ausgang
  • Berechnen und Überwachen von Fristen
  • Gewährung von Akteneinsichten
  • Fertigen von Schriftstücken - auch nach Banddiktat
  • Fertigen von Ladungen
  • Erheben von statistischen Daten
  • Veranlassen von Zustellungen
  • Sitzungsdienst, Protokollerstellung
  • Kostenberechnung
  • Überwachen von Zahlungseingängen

Fachkenntnisse/Fertigkeiten:

  • sicheres 10-Finger-Schreibsystem
  • sicherer Umgang MS-Office-Programmen
  • wünschenswert sind Kenntnisse im Programm DigtaSoftPro oder Praxiserfahrung mit vergleichbaren Diktierprogrammen

Bei Eignung und Interesse senden Sie bitte Ihre ausführlichen Bewerbungsunterlagen vorzugsweise per E-Mail (max. 5,0 MB in nur einer PDF-Datei) an:
poststelle@arbgn.brandenburg.de
oder alternativ schriftlich an:

Arbeitsgericht Neuruppin
z. Hd. Frau Hanold
Karl-Liebknecht-Straße 28
16816 Neuruppin

Bewerber (m/w/d) mit einer Schwerbehinderung werden bei gleicher Qualifikation und Eignung bevorzugt berücksichtigt (bitte Nachweis in Kopie beifügen).
Eine Rücksendung der eingereichten Bewerbungsunterlagen erfolgt nicht, daher wird darum gebeten, dem Bewerbungsschreiben lediglich Fotokopien beizufügen. Sofern dennoch einer Rücksendung der Bewerbungsunterlagen gewünscht wird, ist ein ausreichend frankierter Rückumschlag beizufügen. Anderenfalls werden die Bewerbungsunterlagen nach einer Aufbewahrungsfrist von 2 Monaten nach Abschluss des Verfahrens vernichtet.
Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass eine Kostenerstattung für Auslagen bzw. Reisekosten im Rahmen des Bewerbungsverfahrens nicht möglich ist.
Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten gemäß § 26 BbgDSG zum Zweck der Durchführung des Auswahlverfahrens. Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie unter in der Rubrik Datenschutz.
Für Auskünfte zu dieser Stellenausschreibung steht Ihnen Frau Hanold telefonisch unter der Nummer 03391/4585-19 oder per E-Mail unter der Adresse poststelle@arbgn.brandenburg.de gern zur Verfügung.

Dies ist eine auf dritten Jobbörsen gefundene Stellenanzeige. Wir bieten hierfür keinen Support, können diese aber jederzeit offline stellen. Für weitere Informationen: Datenschutzhinweise | Anzeige melden.

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