Sachbearbeiter/-in Abfallwirtschaft (m/w/d)
Die kreisfreie Stadt Frankfurt (Oder) mit ca. 58.000 Einwohnern sucht für die aktive Gestaltung ihrer weiteren Entwicklung zielstrebige, verantwortungsbewusste und teamfähige Persönlichkeiten. Für die Nutzung der besonderen Möglichkeiten und Potenziale der Stadt werden hohe Kreativität, Entscheidungsfreude und überdurchschnittliche Einsatzbereitschaft erwartet.
Im Umweltamt, Team untere Abfallwirtschafts- und Bodenschutzbehörde der Stadt Frankfurt (Oder) ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Stelle als
„Sachbearbeiter/-in Abfallwirtschaft (m/w/d)“
zu besetzen.
Die Besetzung der Stelle erfolgt unbefristet möglichst in Vollzeit (39 Stunden pro Woche).
Die Stadt Frankfurt (Oder) fördert aktiv die Gleichstellung aller Bewerber/-innen (m/w/d). Wir wertschätzen Vielfalt und begrüßen deshalb alle Bewerbungen, unabhängig von ethnischer und sozialer Herkunft, Alter, Geschlecht, Religion, Weltanschauung, Behinderung oder sexueller Identität.
Der künftige Aufgabenbereich umfasst:
1. Überwachung der Abfallbewirtschaftung in der kreisfreien Stadt Frankfurt (Oder) hinsichtlich gewerblicher Abfallerzeuger
· Eigenverantwortliche Erfassung, Aktualisierung und Auswertung der Abfallerzeugerdaten gewerblicher und gefährlicher Abfälle,
· Analytische Auswertung der Abfallerzeugerdaten und ziehen von Schlussfolgerungen für weitere Kontrollmechanismen (Fristen, Umfang etc.),
· Eigenständige Durchführung unangemeldeter Betriebsbegehungen und Vor-Ort-Kontrollen,
· Prüfung von Betriebstage- und Nachweisbüchern,
· Anfertigung von Begehungsprotokollen, Fristsetzungen bezüglich festgestellter Mängel,
· eigenverantwortliche Erteilung von abfallrechtlichen Anordnungen, Auflagen und Durchführung der Vollzugskontrolle.
2. Durchsetzung der Verordnung über die Bewirtschaftung von gewerblichen Siedlungsabfällen und von bestimmten Bau- und Abbruchabfällen (Gewerbeabfallverordnung - GewAbfV) i. V. m. Abschnitt 1-3 der Nachweisverordnung - NachwV)
· Kontrolle und Durchsetzung des Anschlusszwanges an die gewerbliche Restmüllentsorgung über das kommunale Entsorgungssystem,
· Kontrolle und Durchsetzung der Vorgaben der Gewerbeabfallverordnung hinsichtlich der Trenn- und Sortierpflicht bei Baumaßnahmen im Stadtgebiet, sowie der Einhaltung der Recyclingquote.
· Eigenständiges Abfordern und prüfen von betrieblichen Abfallwirtschaftskonzepten, sowie Entsorgungskonzepten bei temporären Baumaßnahmen.
· Überwachung und Kontrolle der ordnungsgemäßen Entsorgung/Beseitigung von PCB/PCT-Abfällen gemäß den Vorgaben der PCB/PCT-Abfallverordnung (PCBAbfallV).
· Führung und Pflege eines Gewerbeabfallkatasters
3. Überwachung der Abfallbewirtschaftung in der kreisfreien Stadt Frankfurt (Oder), einschließlich der Inanspruchnahme anderer abfallrechtlich Verantwortlicher (Grundstückseigentümer, Erzeuger, ehemalige Besitzer)
· Kontrolle der Ordnung der Abfallbeseitigung gemäß § 28 des Gesetzes zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen (Kreislaufwirtschaftsgesetz - KrWG) (Lagerung/Ablagerung von gefährlichen oder nicht gefährlichen Abfällen außerhalb von zugelassenen Abfallentsorgungsanlagen).
· Durchführung der Überwachung der Abfallbewirtschaftung gemäß § 47 KrWG
4. Durchsetzung und Überwachung Ersatzbaustoffverordnung (EBV)
· Entgegennahme, Prüfung und Treffen von Entscheidungen zur Wieder- und Weiterverwendung von mineralischen Ersatzbaustoffen nach § 1 Abs. 1 EBV,
· Güterüberwachung bei mobilen Aufbereitungsanlagen nach EVB insb. Prüfen von Eignungsnachweisen,
· Entgegennahme und Prüfung an anzeigepflichtigen Vorhaben und damit verbundenen Kontrollen,
· Überwachung und Prüfung Abfallerzeugerpflichten (Deklaration-, Getrennthaltungs- und Dokumentationspflicht),
· Entgegennahme und Prüfung von Einstufung nach Gefährlichkeit durch Ing.-Büros,
· Führen und Verwalten des Ersatzbaustoffkatasters nach § 23 EBV,
· eigenverantwortliche Erteilung von abfallrechtlichen Anordnungen, Auflagen und Durchführung der Vollzugskontrolle.
· Treffen von Entscheidungen u. Erarbeitung der Bescheide
5. Durchsetzung der Vorgaben des Batteriegesetzes (BattG)
· Überwachung der Anforderungen an das Anbieten von Batterien gem. § 3 BattG,
· Überwachung der Pflichten der Vertreiber (Rücknahme der Batterien, Zuführung an ein Rücknahmesystem, Einhaltung der Pfandpflicht) und der Endnutzer (Zuführung zur getrennten Erfassung) gem. §§ 9-11 BattG,
· Überwachung der Anforderungen an die Kennzeichnung und an die Einhaltung der Hinweis- und Informationspflichten gem. §§ 17 u. 18 BattG.
6. Vollzug und Durchsetzung der Abfallkompost- und Verbrennungsverordnung (AbfKompVbrV)
· Entgegennahme, Prüfung und Treffen von Entscheidungen bei Anträgen zum Verbrennen pflanzlicher Abfälle gem. § 3,
· Vollzugskontrolle.
· Durchsetzung des Verbrennungsverbotes gem. § 4 und Ahndung bei Verstößen,
· Bescheiderstellung,
7. Erarbeitung von Stellungnahmen für Bauvorhaben und städtebauliche Planungen bezüglich Negativauskunft bei Altlasten, Bodenschutz und Altbergbau in Vertretung
· Bearbeitung von Auskunftsersuchen bzgl. Anfragen zum Altlastenkataster, Altbergbaurisswerk und Bodenveränderungen,
· Analytische Wertung des Karten- und Katastermaterials,
· Eigenverantwortliche Erarbeitung von fachbezogenen Stellungnahmen für Investoren, Grundstückserwerber u. -inhaber, sowie Ämter.
8. Durchsetzung der Verordnung über die Verwertung von Klärschlamm, Klärschlammgemisch und Klärschlammkompost (Klärschlammverordnung -AbfKlärV)
· Erfassung aller bei der FWA GmbH u. a. Erzeuger anfallenden Klärschlämme,
· Entgegennahme und Prüfung der Anzeigen zur Aufbringung von Klärschlamm gem. § 16, Entgegennahme und Auswertung der Analysenprotokolle und Lieferscheine des Klärschlamms gem. § 17,
· Bescheiderstellung
9. Wahrnehmung von Aufgaben als Sonderordnungsbehörde gemäß § 11 Gesetz über Aufbau und Befugnisse der Ordnungsbehörden (Ordnungsbehördengesetz - OBG) und § 43 Brandenburgisches Abfall- und Bodenschutzgesetz (BbgAbfBodG)
· Ahndung von Verstößen gegen das geltende Abfallrecht gemäß den Vorgaben des Kreislaufwirtschaftsgesetzes und des Brandenburgischen Abfall- und Bodenschutzgesetzes sowie den nachgeordneten Verordnungen,
· eigenständige Durchführung von Verfahren nach dem Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) einschließlich Klärung des Sachverhaltes mit Feststellung und Prüfung des Tatbestandes und der Tatbestandsmerkmale bis hin zur Abgabe an die zentrale Bußgeldstelle,
· Vorbereitung, Einleitung und Durchführung von Verwaltungsverfahren:
o Treffen von Entscheidungen u. Erarbeitung der Bescheide
o Durchführung von Anhörungen Betroffener
o Erlass von Ordnungsverfügungen
o Bearbeitung von Anzeigen
o Durchführung der Widerspruchsverfahren
· Eigenverantwortliche Auswertung und Berücksichtigung der für das Aufgabengebiet einschlägigen Rechtsprechung und Kommentierung.
Wir bieten
· eine attraktive tarifliche Vergütung nach dem Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes in der Entgeltgruppe 10
· zusätzlich eine betriebliche Altersversorgung, eine leistungsorientierte Bezahlung, vermögenswirksame Leistungen sowie eine Jahressonderzahlung,
· eine bessere Work-Life-Balance durch flexible Arbeitszeitregelungen
· 30 Tage Erholungsurlaub im Jahr sowie am 24.12. und 31.12. bezahlt frei
· monatliche Bezuschussung eines Firmentickets oder Deutschlandtickets
· einen jährlichen Teamtag
Wir erwarten
o Abgeschlossene Hochschulausbildung (Bachelor / Ingenieur/-in (m/w/d)) auf dem Gebiet Abfallwirtschaft, Recycling oder Entsorgungsmanagement, Versorgungs- und Entsorgungstechnik, oder Technischer Umweltschutz oder vergleichbare technische Fachgebiete, die den Stellenanforderungen gerecht werden
o nachgewiesene Erfahrungen im Fachgebiet
o Führerschein Klasse B
o Befähigung für den gehobenen nichttechnischen oder technischen Verwaltungsdienst erwünscht
Die Stelle ist für Schwerbehinderte geeignet.
Sollten wir Ihr Interesse an dem beschriebenen Aufgabengebiet geweckt haben, richten Sie bitte Ihre aussagefähigen Bewerbungsunterlagen bis zum 29.12.2024 an die
Stadt Frankfurt (Oder)
Amt für zentrale Dienstleistungen
Abteilung Personal/ Organisation
Postfach 1363
15203 Frankfurt (Oder)
oder als PDF-Dokument (max. 19 MB) per Email an: personalverwaltung@frankfurt-oder.de
Es erfolgt keine schriftliche Eingangsbestätigung der Bewerbung.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass nicht berücksichtigte Bewerbungen nur gegen einen adressierten und ausreichend frankierten Rückumschlag zurückgesandt werden können. Ist dieser nicht beigefügt, werden die Unterlagen nach einem halben Jahr vernichtet.
Des Weiteren wird auf die Information für Bewerber/-innen (m/w/d) zur Datenverarbeitung im Bewerbungsprozess verwiesen, die als Dokument auf der Homepage der Stadt Frankfurt (Oder) unter der Rubrik: „Karriere“ hinterlegt ist.
Dies ist eine auf dritten Jobbörsen gefundene Stellenanzeige. Wir bieten hierfür keinen Support, können diese aber jederzeit offline stellen. Für weitere Informationen: Datenschutzhinweise | Anzeige melden.