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Qualified Person (m/w/d)

Was Sie mitbringen

  • Abgeschlossenes Hochschulstudium der Pharmazie, Approbation als Apotheker/in
  • Die Voraussetzung für eine Benennung als Sachkundige Person (Qualified Person) nach §15 AMG muss gegeben sein
  • Erfahrung in QC / QA, insbesondere mit Kenntnis im Bereich Medizintechnik, Medizinprodukte
  • 3-5 Jahre praktische Berufserfahrung im Bereich Qualitätskontrolle/Qualitätssicherung
  • Eingehende Kenntnisse des nationalen und europäischen Arzneimittel- und Medizinproduktrechts sowie der grundlegenden Regelwerke zu cGMP, 21CFR820
  • Sehr gute Englischkenntnisse in Wort und Schrift und Muttersprachliche Deutschkenntnisse
  • Verantwortungsbewusstes Handeln wie auch Fähigkeit zur Mitarbeit in Teams und sicheres Auftreten

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Veröffentlicht am 24.11.2024

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