Psychologe/in (m/w/d)
Für die Justizvollzugsanstalt Cottbus-Dissenchen wird - vorbehaltlich der haushaltsrechtlichen Ermächtigung - zum nächstmöglichen Zeitpunkt
eine Psychologin/ ein Psychologe mit Diplom- oder Masterabschluss (m/w/d)
unbefristet und in Vollzeit gesucht.
Die im Jahr 2002 errichtete Justizvollzugsanstalt Cottbus-Dissenchen ist für den Vollzug von Freiheitsstrafen sowie für den Vollzug von Untersuchungshaft an männlichen erwachsenen Gefangenen zuständig. Im Vollzug der Freiheitsstrafe können Gefangene im geschlossenen und im offenen Vollzug untergebracht werden. Insgesamt verfügt die Anstalt zurzeit über 402 Haftplätze.
Die Stadt Cottbus ist eine Universitätsstadt im Süden Brandenburgs. Am Rande des Spreewalds gelegen, ist Cottbus eine der grünsten Städte Deutschlands mit hohem Freizeitwert.
- Diagnostik und Prognostik
- Verfassen von Stellungnahmen bzw. gutachterlichen Stellungnahmen zur Vorbereitung vollzuglicher
Entscheidungen (u. a. zum Behandlungsbedarf, zu Lockerungen und zur Verlegung in den offenen Vollzug),
- Mitwirkung bei der Ausgestaltung des Vollzuges und der (Re-)Sozialisierung von Gefangenen durch Einzel- und Gruppenmaßnahmen,
- Krisenintervention bei Verhaltensauffälligkeiten, insbesondere bei der Gefahr der Suizidalität bzw. Fremdgefährdung,
- Mitarbeit in Arbeitsgruppen und Gremien,
- interdisziplinäre Zusammenarbeit.
Anforderungsprofil
Fachliche Voraussetzungen
Abgeschlossenes Hochschulstudium der Psychologie (Diplom oder Master of Science/ M. Sc.) möglichst mit klinischem und/oder forensischem bzw. kriminalpsychologischem Studienschwerpunkt.
Darüber hinaus werden
- fundierte Fachkenntnisse im Bereich Diagnostik und Prognostik,
- hohe Arbeitsmotivation und Engagement sowie Verständnis für die besondere Lebenslage inhaftierter Menschen,
- die Fähigkeit zu einer reflektierten Nähe-Distanz-Regulation
- Akzeptanz und Verständnis für die Rahmenbedingungen des Arbeitsfeldes mit seinen spezifischen Sicherheitsbedingungen,
erwartet.
Wünschenswert ist die Approbation als Psychologische Psychotherapeutin/ Psychologischer Psychotherapeut oder eine begonnene Ausbildung, bei welcher die praktische Tätigkeit von mindestens 1200 Stunden (§ 2 Absatz 2 Ziffer 1 PsychTh-APrV) bei Aufnahme des Arbeitsverhältnisses absolviert sein muss.
Persönliche Voraussetzungen
Es erwartet Sie eine anspruchsvolle und abwechslungsreiche Tätigkeit, für die Sie organisatorisches Geschick, ausgeprägte Kommunikationsfähigkeit und -bereitschaft sowie eine gute Kooperations-, Team- und Konfliktfähigkeit benötigen. Vorausgesetzt werden Eigeninitiative und Aufgeschlossenheit sowie Belastbarkeit und Zuverlässigkeit. Erfahrungen in der Arbeit mit straffälligen oder verhaltensauffälligen Personen sowie rechtspsychologische Fachkenntnisse sind wünschenswert. Die Bereitschaft zur regelmäßigen fachlichen Fortbildung und Supervision wird vorausgesetzt.
Vergütung und Perspektiven
Psychologinnen mit Diplom- oder Masterabschluss (of Science) und nicht abgeschlossener oder begonnener Ausbildung werden in die Entgeltgruppe 13 eingruppiert.
Bei abgeschlossener Approbation als Psychologische Psychotherapeutin/Psychologischer Psychotherapeut oder mit abgeschlossener Weiterbildung zum/r Fachpsychotherapeuten/in und mehr als 50 Prozent therapeutische Tätigkeit im Vollzug erfolgt eine Eingruppierung in die Entgeltgruppe 14.
Unabhängig von der Ausbildung erhalten Sie eine behördenspezifische Stellenzulage für die Tätigkeit in Justizvollzugsanstalten in Höhe von 100 Euro/Monat nach einer Dienstzeit von einem Jahr und 200 Euro/Monat nach einer Dienstzeit von zwei Jahren. Bei Vorliegen der beamtenrechtlichen und persönlichen Voraussetzungen besteht die Möglichkeit zur Übernahme in ein Beamtenverhältnis.
Der Justizvollzug des Landes Brandenburg gewährleistet die berufliche Gleichstellung von Frauen und Männern. Bewerbungen geeigneter Menschen mit einer Schwerbehinderung und gleichgestellter Menschen mit einer Behinderung gem. § 2 Abs. 3 SGB IX sind ebenfalls ausdrücklich erwünscht. Die Besetzung der Position ist grundsätzlich auch in Teilzeit möglich. Teilzeitwünsche und deren Vereinbarkeit mit der auszuübenden Tätigkeit werden im konkreten Einzelfall geprüft.
Es besteht die Möglichkeit, sich in der Justizvollzugsanstalt Cottbus-Dissenchen zu informieren.
Als Ansprechpartner steht Ihnen Herr Strauch (Telefon: 0355-4888-200) und Herr Wilczek (Tel. 0355-4888-351) zur Verfügung.
Ihre aussagekräftige Bewerbung richten Sie bitte bis zum 30. Mai 2025 unter Beifügung eines Lebenslaufs, von Zeugniskopien, Nachweis der Abschlüsse und Beurteilungen auf dem Postweg an die
Leiterin der
Justizvollzugsanstalt Cottbus-Dissenchen
Oststraße 2
03052 Cottbus
oder vorzugsweise per E-Mail an:
Bewerbung.CB@justizvollzug.brandenburg.de
(Bitte nur PDF-Dateien; Gesamtgröße der E-Mail max. 10 MB)
Bewerberinnen und Bewerber, die bereits im öffentlichen Dienst beschäftigt sind, werden gebeten, der Bewerbung eine Einverständniserklärung zur Einsichtnahme in die Personalakte beizufügen.
Die Einholung eines Auszuges aus dem Erziehungs- und Strafregister ist vor Abschluss eines Arbeitsvertrages zwingend erforderlich und erfolgt durch die Justizvollzugsanstalt Cottbus-Dissenchen im Falle Ihrer Einstellung.
Bitte beachten Sie, dass Bewerbungsunterlagen bei einer erfolglosen Bewerbung nur zurückgesandt werden, wenn der Bewerbung ein ausreichend frankierter Rückumschlag beiliegt. Anderenfalls werden die Bewerbungsunterlagen nach einer Aufbewahrungsfrist von drei Monaten nach Abschluss des Verfahrens vernichtet. Verzichten Sie daher bitte auf die Einsendung von Schnellheftern oder Klarsichtfolien.
Von der Zusendung von Eingangsbestätigungen und Zwischennachrichten wird abgesehen.
Eine Kostenerstattung für Auslagen/Reisekosten im Rahmen des Bewerbungsverfahrens ist nicht möglich.
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