Gesundheits- und Krankenpfleger/in (m/w/d) gesucht
Bei der Justizvollzugsanstalt Cottbus-Dissenchen ist im Krankenpflegedienst - vorbehaltlich der haushaltsrechtlichen Ermächtigung - zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Stelle als
Gesundheits- und Krankenpfleger/in (m/w/d)
unbefristet und in Vollzeit zu besetzen. Die Vergütung erfolgt nach dem Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes der Länder (TV-L) mit der Entgeltgruppe KR 7. Sie erhalten darüber hinaus eine behördenspezifische Stellenzulage für die Tätigkeit in Justizvollzugsanstalten in Höhe von 100 Euro/Monat nach einer Dienstzeit von einem Jahr und 200 Euro/Monat nach einer Dienstzeit von zwei Jahren. Bei Vorliegen der laufbahnrechtlichen Voraussetzungen ist die Übernahme in ein Beamtenverhältnis in der Laufbahn des Krankenpflegedienstes möglich.
Die im Jahr 2002 errichtete Justizvollzugsanstalt Cottbus-Dissenchen ist für den Vollzug von Freiheitsstrafen sowie für den Vollzug von Untersuchungshaft an männlichen erwachsenen Gefangenen zuständig. Im Vollzug der Freiheitsstrafe können Gefangene im geschlossenen und im offenen Vollzug untergebracht werden. Insgesamt verfügt die Anstalt zurzeit über 402 Haftplätze.
Die Stadt Cottbus ist eine Universitätsstadt im Süden Brandenburgs. Am Rande des Spreewalds gelegen, ist Cottbus eine der grünsten Städte Deutschlands mit hohem Freizeitwert.
Die Tätigkeit umfasst insbesondere die:
- medizinische Betreuung inhaftierter männlicher Personen im ambulanten Bereich;
- Vorbereitung, Begleitung, Dokumentation und Nachbereitung der ärztlichen Sprechstunden;
- Umsetzung ärztlicher Anordnungen nach Maßgabe des Anstaltsarztes/Vertragsarztes
- Umsetzung der Vorgaben gemäß AMG, HSG, Medizinproduktegesetzgebung (MDR) und der einschlägigen Richtlinien
- Notfallmedizinische Kompetenz und Einsatzbereitschaft im Rahmen von Notfällen in der Justizvollzugsanstalt, wenn kein Arzt vor Ort; Notfallmanagement
- Kompetenzen und Einsatzbereitschaft im Rahmen der suchtherapeutischen Begleitung von Gefangenen während der Sprechstunde (z. B. Krisenintervention)
- Wünschenswert sind Kenntnisse bzw. Erfahrungen: QM, Hygiene, Suchttherapie, MDR, Krisenintervention und Deeskalation
Der Einsatz erfolgt grundsätzlich im Früh- und Spätdienst.
Anforderungen
- Abschluss als Gesundheits- und Krankenpfleger/in oder vergleichbar
- zweijährige Berufserfahrung, die nicht länger als fünf Jahre zurückliegt
- Bereitschaft zur Fortbildung in vollzuglichen Angelegenheiten, die für den Einsatz erforderlich sind.
2. Persönliche Voraussetzungen
Den/Die Bewerber/in erwartet eine anspruchsvolle und abwechslungsreiche Tätigkeit. Sie/Er benötigt für diese Tätigkeit Organisations- und Einfühlungsvermögen sowie Team-, Konflikt- und Durchsetzungsfähigkeit. Weil die zu betreuenden Gefangenen aus unterschiedlichen Kulturkreisen stammen, werden gute Kommunikationsfähigkeiten vorausgesetzt. Fremdsprachenkenntnisse sind von Vorteil.
Die Zuständigkeit der Justizvollzugsanstalt Cottbus-Dissenchen erstreckt sich für den Vollzug von freiheitsentziehenden Maßnahmen ausschließlich auf Männer. Es besteht derzeit eine Unterrepräsentation von Krankenpflegern. Qualifizierte Krankenpfleger werden daher ausdrücklich aufgefordert, sich zu bewerben. Schwerbehinderte Bewerberinnen/Bewerber werden bei gleicher Qualifikation und Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Ihre Bewerbung richten Sie bitte bis zum 20\. Dezember 2024 unter Beifügung eines Lebenslaufes, von Zeugniskopien und Arbeitszeugnissen an die
Personalabteilung der
Justizvollzugsanstalt Cottbus-Dissenchen
Oststraße 2
03052 Cottbus
Ihre Bewerbung kann auch in elektronischer Form unter
bewerbung.cb@justizvollzug.brandenburg.de
(Bitte nur PDF Dateien; Gesamtgröße der E-Mail max. 10 MB)
eingereicht werden.
Bitte beachten Sie, dass Bewerbungsunterlagen grundsätzlich nicht zurückgesandt werden. Verzichten Sie daher bitte auf das Einreichen von Bewerbungsmappen und Originalen. Sollten Sie eine Rücksendung der Bewerbungsunterlagen wünschen, fügen Sie bitte einen ausreichend frankierten Rückumschlag bei. Anderenfalls werden Bewerbungsunterlagen nach einer Aufbewahrungsfrist von 3 Monaten nach Abschluss des Verfahrens vernichtet. Im Zusammenhang mit dem Bewerbungsverfahren anfallende Kosten (z. B. Reisekosten, Kosten für eventuelle Nachweise) können nicht erstattet werden. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass von Eingangsbestätigungen und Zwischennachrichten abgesehen wird.
Für fachliche Fragen zu dieser Stellenausschreibung steht Ihnen Frau Boslau (0355/ 48 88 390), für allgemeine Fragen Herr Strauch (0355 / 48 88 200) zur Verfügung.
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