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Duales Bachelor-Studium "Öffentliche Verwaltung"

Ausbildung im gehobenen allgemeinen Verwaltungsdienst an der Technischen Hochschule Wildau

Haben Sie Interesse an einer vielseitigen und verantwortungsvollen Tätigkeit in der Landesverwaltung  Brandenburg? Verfügen Sie über die Allgemeine Hochschulreife (Notendurchschnitt 3,0 oder besser)? Sind Sie politisch interessiert und verfügen über ein gutes Allgemeinwissen?

Dann bewerben Sie sich zum Wintersemester 2025/2026 als Regierungsinspektoranwärter oder -anwärterin im dualen Bachelor-Studiengang „Öffentliche Verwaltung Brandenburg (LL.B.)“ an der Technischen Hochschule Wildau.

Bewerbung

Eine Bewerbung zum Ausbildungsbeginn 1. September 2025 wird voraussichtlich ab Mitte Juli 2024 möglich sein. Für das Wintersemester 2023/2024 können keine Bewerbungen mehr entgegengenommen werden.

Berufsbild

Als Beschäftigte im gehobenen allgemeinen Verwaltungsdienst sind Sie in der gesamten unmittelbaren und mittelbaren Verwaltung einsetzbar. Aufgrund der generalistischen Ausrichtung des Studiums und der dort vermittelten rechts-, wirtschafts-, verwaltungs- und sozialwissenschaftlichen Lehrinhalte bilden Sie das Grundgerüst des Personals auf allen Ebenen innerhalb der Landesverwaltung (z.B. in den Ministerien oder den nachgeordneten Behörden, Einrichtungen und Betrieben).

Sie erbringen landesweit Genehmigungs-, Vollzugs- und Beratungsleistungen für Bürger und Bürgerinnen sowie Unternehmen, u.a. in den Bereichen:

  • Soziales
  • Wirtschaft
  • Umweltschutz
  • Verbraucherschutz
  • Innere Sicherheit
  • Bildung
  • Infrastruktur

Daneben kommen klassische Querschnittsbereiche wie

  • Personal
  • Organisation
  • Haushalt

in Betracht.

Die  anspruchsvollen und vielseitigen Aufgaben gehen einher mit guten Entwicklungschancen in der Landesverwaltung.  

Studienablauf

Der Studiengang „Öffentliche Verwaltung Brandenburg (LL.B.)“ umfasst sieben Semester (210 Leistungspunkte) und ist dual aufgebaut. Er besteht aus fünf fachtheoretischen und zwei berufspraktischen Semestern.

Das Studium an der Technischen Hochschule Wildau beginnt Ende September des jeweiligen Jahres.

Semesterstruktur

1. bis 3. Semester: Fachtheoretisches Grundlagenstudium
4. Semester: Praktikum I und II
5. und 6. Semester: Fachtheoretisches Vertiefungsstudium (inkl. Wahlpflichtmodule)
6. und 7. Semester: Praktikum III und IV, Bachelorarbeit

Fachtheorie
Die fachtheoretischen Studieninhalte werden an der Technischen Hochschule Wildau vermittelt.

Die Lehrstoffvermittlung erfolgt in Vorlesungen (bis zu 70 Teilnehmer), Seminaren (Seminargruppen mit bis zu 35 Studierenden) und Übungen (Kleingruppen).

Das fachtheoretische Studium ist in Module gegliedert, die in der Regel mit schriftlichen oder mündlichen Leistungsnachweisen (u.a. Klausuren, Vorträge, Projektarbeiten) abgeschlossen werden.  

Fachpraxis
In insgesamt vier Praxisabschnitten, die jeweils einen Zeitraum von dreizehn Wochen umfassen, lernen Sie verschiedene Verwaltungsebenen und Aufgabenbereiche kennen. Die Praxisabschnitte sollen in bestimmten Aufgabenfeldern (z.B. Eingriffs- oder Leistungs- sowie Querschnittsverwaltung) sowie in verschiedenen Geschäftsbereichen (z.B. Inneres, Finanzen, Wirtschaft) und unterschiedlichen Verwaltungsebenen  absolviert werden. Ein Praxisabschnitt soll in der Kommunalverwaltung abgeleistet werden.

In den einzelnen Praxisabschnitten werden Sie vielschichtige Verwaltungsvorgänge bis zur Entscheidungsreife bearbeiten. Ihre Betreuung wird durch qualifizierte Ausbilderinnen und Ausbilder, die von Ausbildungsbeauftragten unterstützt werden, sichergestellt. Jeder Praxisabschnitt wird durch einen Leistungsnachweis in Form eines Praxisberichts und einer Praxispräsentation sowie einer Beurteilung über die Ausbildungsleistungen bewertet.

Bachelorarbeit
Die Bachelor-Thesis umfasst neben der schriftlichen Arbeit auch eine mündliche Verteidigung im Rahmen einer mündlichen Abschlussprüfung.

Studieninhalte

Fachtheorie
Durch seine wissenschaftliche und praxisnahe Ausrichtung und die Möglichkeit von Spezialisierungen in der Vertiefungsphase qualifiziert Sie der Studiengang "Öffentliche Verwaltung Brandenburg (LL.B.)" für einen Einsatz in allen Feldern des gehobenen allgemeinen Verwaltungsdienstes. Der Studiengang beinhaltet eine außergewöhnliche Breite aus folgenden rechts-, wirtschafts-, verwaltungs- und sozialwissenschaftlichen Lehrinhalten:

Rechtswissenschaften (50 %), insbesondere:

  • Methodik und Technik der Rechtsanwendung
  • Allgemeines und Besonderes Verwaltungsrecht
  • Staats-, Verfassungs- und Europarecht
  • Kommunalrecht
  • Bürgerliches Recht

Wirtschaftswissenschaften (25 %), insbesondere:

  • Betriebs- und Volkswirtschaftslehre
  • Öffentliche Finanzwirtschaft

Verwaltungs- und Sozialwissenschaften (25 %), insbesondere:

  • Politik- und Verwaltungslehre
  • Personal-, Organisations- und Projektmanagement
  • Psychologie / Soziologie

Das Angebot von Wahlpflichtmodulen im Vertiefungsstudium (6. Semester) ermöglicht Ihnen eine individuelle Schwerpunktsetzung.

Fachpraxis
Ziele der berufspraktischen Abschnitte sind:

  • der Erwerb von Kenntnissen über Aufgaben und Strukturen der
    Praktikumsstation sowie von Geschäfts- und Entscheidungsprozessen und den zugrundeliegenden fachlichen, ökonomischen, rechtlichen und politischen Rahmenbedingungen
  • die Einführung in bestimmte Aufgabenfelder (z.B. Eingriffs- oder Leistungs- sowie Querschnittsverwaltung) und die Verzahnung der im fachtheoretischen Studium erworbenen Kenntnisse der
    Rechts-, Wirtschafts-, Verwaltungs- und Sozialwissenschaften mit der Brandenburger Verwaltungspraxis
  • die zum Teil selbständige Bearbeitung von einfachen und komplexen Verwaltungsvorgängen
  • eine Einführung in die verwaltungsinterne Informationstechnologie
  • die Ausprägung von Kunden- und Serviceorientierung, Flexibilität, Selbstorganisation und Teamfähigkeit.

Abschluss des Studiums

Mit erfolgreichem Abschluss des Studiums erwerben Sie den akademischen Grad „Bachelor of Laws (LL.B.)“ und gleichzeitig die Anerkennung der Laufbahnbefähigung für den gehobenen allgemeinen
Verwaltungsdienst im Land Brandenburg.

Das Land Brandenburg bildet bedarfsgerecht, d. h. entsprechend der sich abzeichnenden Personalbedarfe aus. Sie haben daher gute Aussichten auf eine Übernahme in ein dauerhaftes  Beschäftigungsverhältnis mit dem Land Brandenburg.

Ob Sie bei der Übernahme im Beamtenverhältnis auf Probe oder im Beschäftigtenverhältnis eingestellt werden, entscheidet jede Dienstelle eigenständig. Ein gesetzlicher Anspruch auf Verbeamtung besteht nicht.

Umfang und Qualität des Studiums sichern Ihnen eine große Verwendungsbreite im öffentlichen Dienst. Darüber hinaus stehen Ihnen in der Allgemeinen Verwaltung des Landes Brandenburg attraktive Arbeitszeit- und Arbeitsplatzmodelle zur Verfügung.

Ausbildungs- und Dienstorte

Die berufspraktischen Studienzeiten gliedern sich in vier jeweils drei Monate dauernde Praxisabschnitte, die wahlweise in unterschiedlichen Bereichen der öffentlichen Verwaltung des Landes Brandenburg absolviert werden. Die Praktika sollen in verschiedenen Geschäftsbereichen und auf unterschiedlichen Ebenen der Landesverwaltung absolviert werden.

Eine Übersicht über die für diese Einsätze in Frage kommenden Ausbildungsorte ist in der beigefügten Karte zum Download (und dort entsprechend farblich gekennzeichnet) hinterlegt.

Nach Beendigung des Studiums kommt – in Abhängigkeit von den zu diesem Zeitpunkt bestehenden jeweiligen Einstellungsbedarfen – ein Einsatz an den in dieser Übersicht entsprechend dargestellten Dienststellen in Betracht.

Übersicht Ausbildungs- und Dienstorte

Allgemeine Anforderungen

Eine Tätigkeit im gehobenen allgemeinen Verwaltungsdienst erfordert bestimmte Schlüsselqualifikationen.

Folgende Anforderungen sollten Sie erfüllen:

  • Sie verfügen über ein fundiertes Allgemeinwissen und gute politische Bildung.
  • Sie haben Interesse an gesellschaftlichen Entwicklungen und können gut kommunizieren und kooperieren.
  • Sie sind in der Lage, sowohl eigenständig als auch im Team zu arbeiten.
  • Sie sind flexibel, belastbar und lernbereit.
  • Sie können komplexe Sachverhalte in kurzer Zeit erfassen und Lösungsvorschläge entwickeln.
  • Sie verfügen über ein gutes mündliches und schriftliches Ausdrucksvermögen.
  • Sie beherrschen die etablierten Office-Programme.

Einstellungsvoraussetzungen

Lebensalter
Einstellungshöchstaltersgrenze ist das vollendete 40. Lebensjahr (gilt nicht für Inhaber eines Eingliederungs- oder Zulassungsscheines).

Hochschulzugangsberechtigung
Sie besitzen oder erwerben die allgemeine Hochschulreife (Notendurchschnitt 3,0 oder besser).
Hinweis:
Sollten Sie die Hochschulzugangsberechtigung noch nicht besitzen, sondern erst vor dem Einstellungszeitpunkt erwerben, ist zunächst das letzte vorliegende Zeugnis zu übersenden bzw. auf der Bewerbungsplattform hochzuladen.

Staatsangehörigkeit
Sie sind deutscher Staatsangehöriger oder besitzen die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union (EU) oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR), vgl. § 7 Beamtenstatusgesetz (BeamtStG).

Gesundheitliche Eignung
Ihre gesundheitliche Eignung wird durch eine amtsärztliche Untersuchung bestätigt, die erst zum Ende des Auswahlverfahrens erfolgt. Die Kosten hierfür übernehmen wir.

Bekenntnis zum Grundgesetz und zur Landesverfassung Brandenburg, grundsätzlich keine Vorstrafen und kein gerichtliches Straf- bzw. Ermittlungsverfahren
Sie bieten die Gewähr dafür, jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes und in diesem Sinne für die Verfassung des Landes Brandenburg einzutreten.
Sie sollten grundsätzlich nicht vorbestraft sein und es sollte kein gerichtliches Straf- bzw. Ermittlungsverfahren anhängig sein.

Richtlinien

Die für den Vorbereitungsdienst im Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg relevanten Richtlinien finden Sie zusammengefasst auf der Internetseite der TH-Wildau:
Link zur Internetseite der TH-Wildau.

 So insbesondere:

  1. Die Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für die Laufbahn des gehobenen allgemeinen Verwaltungsdienstes im Land Brandenburg (Ausbildungs- und Prüfungsordnung gehobener Dienst - APOgD)
  2. Die Rahmenordnung der Technischen Hochschule Wildau
  3. Die Studien- und Prüfungsordnung für den Bachelor-Studiengang Öffentliche Verwaltung Brandenburg (Studien- und Prüfungsordnung ÖVBB – ÖVBBSPO)
  4. Die Praktikumsordnung für den Bachelor-Studiengang Öffentliche Verwaltung Brandenburg (Praktikumsordnung ÖVBB – ÖVBBPraktO)

Bewerbungen

Ihre Bewerbung nehmen wir innerhalb des ausgeschriebenen Bewerbungszeitraumes grundsätzlich nur online entgegen - direkt über den Bewerben-Button.

Im Rahmen der Online-Bewerbung werden wir Sie zunächst um Angaben zu Ihrer Person sowie zu Ihren schulischen und beruflichen Qualifikationen bitten. Die Erstellung eines gesonderten Bewerbungsschreibens ist nicht erforderlich. Die Angaben, die zwingend für eine weitere Bearbeitung Ihrer Online-Bewerbung abgegeben werden müssen, sind mit einem Stern (*) gekennzeichnet. Während des Bewerbungsvorgangs werden Sie an einigen Stellen gebeten, Nachweise beizufügen (z. B. Schulzeugnisse). Diese laden Sie bitte als eingescannte Dateien am Ende des Bewerbungsvorgangs hoch.

Nach 45 Minuten Inaktivität wird die Session geschlossen. In diesem Fall wäre der Vorgang erneut zu beginnen.

Nach Übersendung Ihrer Online-Bewerbung (Webformular einschließlich der hochgeladenen Anlagen) erhalten Sie – nach erfolgter Prüfung – per Mail eine Empfangsbestätigung. Dies kann einige Zeit in Anspruch nehmen. Weitere Mitteilungen über den Fortgang Ihrer Bewerbung erhalten Sie auf dem Postweg oder per E-Mail.

Auswahlverfahren

Die Bewerberinnen und Bewerber, die zum Auswahlverfahren zugelassen werden, erhalten eine Bestätigung des Eingangs ihrer Bewerbung (Eingangsbestätigung). In besonderen Einzelfällen kann auch eine vorbehaltliche Zulassung zum Auswahlverfahren erfolgen (vorbehaltlich des Erfüllens der Einstellungsvoraussetzung bis zum jeweiligen Stichtag).

Unmittelbar nach Beendigung der Bewerbungsfrist erhalten die zum Auswahlverfahren zugelassenen Bewerberinnen und Bewerber Informationen zum Ablauf des mehrstufigen Auswahlverfahrens.

1. Stufe – Schriftliches Auswahlverfahren (online)

Mit der Zulassung zum Auswahlverfahren ist zugleich die Zulassung zur 1. Stufe des Auswahlverfah-rens verbunden. Diese Stufe besteht aus
folgenden Komponenten:

  • Intelligenztest
  • Fragebogen zur Persönlichkeit

2. Stufe – mündliches Auswahlverfahren

Zum mündlichen Auswahlverfahren werden die besten 150 Absolventen des schriftlichen Auswahlver-fahrens zugelassen. Um Bewerberausfälle
auszugleichen wird zudem eine Warteliste gebildet (beste-hend aus den ca. 30 nächstgerankten Bewerberinnen und Bewerbern).

Das mündliche Auswahlverfahren dauert ca. eine Stunde und besteht aus folgenden Elementen:

  • Kurzvortrag zu einem vorgegebenen Thema
  • Persönliche Vorstellung
  • Strukturiertes Interview

Spätestens 14 Tage nach Beendigung des (gesamten) mündlichen Auswahlverfahrens erhalten die für eine Einstellung vorgesehenen Bewerberinnen und Bewerber ein Einstellungsangebot – zunächst telefonisch, nach Annahme des Angebotes dann dieses noch schriftlich.

Spätestens einen Monat nach Beendigung des (gesamten) mündlichen Auswahlverfahrens erhalten auch die restlichen Bewerberinnen und Bewerber eine Nachricht – entweder das Angebot eines Platzes auf der Warteliste (bestehend aus den 50 nächstgerankten Bewerberinnen und Bewerbern) oder eine Absage.

Status, Verdienst und Versicherung der Studierenden

Sollten Sie nach erfolgreichem  Abschluss des Auswahlverfahrens für eine Stelle als Regierungsinspektoranwärter oder –anwärterin ausgewählt werden, werden Sie mit Beginn des Studiums in das Beamtenverhältnis auf Widerruf berufen.

Sie führen die Amtsbezeichnung „Regierungsinspektoranwärterin“ bzw. „Regierungsinspektoranwärter“.

Als Beamtin oder Beamter auf Widerruf sind Sie zur Teilnahme an sämtlichen Lehrveranstaltungen des Studiengangs „Öffentliche Verwaltung Brandenburg“ an der Technischen Hochschule Wildau und an sonstigen von uns bestimmten Lehrveranstaltungen verpflichtet. Sie sind ferner zur Ablegung der studienbegleitenden Prüfungen sowie zu eigenverantwortlichem Selbststudium verpflichtet.

An der Technischen Hochschule Wildau sind Sie neben Ihrem Status als Beamtin oder Beamter auf Widerruf zusätzlich noch als Studentin oder Student immatrikuliert.

Das Beamtenverhältnis auf Widerruf endet mit dem Ablauf des Tages, an dem

1.         das Bestehen oder
2.         das endgültige Nichtbestehen der Bachelor-Prüfung

bekannt gegeben worden ist. Aus dem Bestehen der Abschlussprüfung ergibt sich kein automatischer Anspruch auf Übernahme. Da das Land Brandenburg allerdings nach Bedarf ausbildet, bestehen sehr gute Einstellungsmöglichkeiten.

Anwärterbezüge
Sie erhalten monatliche Bezüge in Höhe von gegenwärtig rund 1.570 € brutto (ggf. zzgl. Familienzuschlag) und vermögenswirksame Leistungen.

Versicherungen
Um Ihre Kranken- und Pflegeversicherung müssen Sie sich selbst kümmern. Sie haben die Möglichkeit sich privat zu versichern oder die pauschale Beihilfe in Anspruch zu nehmen. Informationen hierzu erhalten Sie unter anderem auf einem Informationsblatt der ZBB. Weitere sozialversicherungspflichtige Abgaben fallen für Sie als Beamtin/Beamter auf Widerruf nicht an.

Studiengebühren
Es werden keine Studiengebühren erhoben. Es fallen jedoch Kosten für den sog. Semesterbetrag an. Darin enthalten ist das Entgelt für ein Semesterticket, mit dem Sie die öffentlichen Verkehrsmittel im gesamten Netz des Verkehrsverbundes Berlin-Brandenburg nutzen können.

Link zur Internetseite der TH Wildau - Semestergebühren

Kontakt
Ministerium des Innern und für Kommunales (MIK)
Henning-von-Tresckow-Str. 9-13
14467 Potsdam
Referat 16
dualesstudium[at]mik.brandenburg[.]de
+49 331 866-2930

 

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Veröffentlicht am 03.09.2024

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