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Bezirksschornsteinfeger (m/w/d)

Landkreis Havelland/ Kehrbezirk HV033

Be­voll­mäch­te (r) Be­zirks­schorn­stein­fe­ge­rin/Be­zirks­schorn­stein­fe­ger (m/w/d)

Liste aktueller Kehrbezirksausschreibungen
PDF der Ausschreibung

Tätigkeitsprofil:

Für die Tätigkeit als bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger (m/w/d) wird der Kehrbezirk HV033 zum 1. November 2024 (Vergabetermin) vom Landkreis Havelland, als zuständige Bestellungsbehörde,ausgeschrieben. Der Kehrbezirk HV033 umfasst folgende Ortschaften:

Ortschaften des Landkreises Havelland:

  • Stadt Friesack
  • Paulinenaue
  • Pessin
  • Ebereschenhof (Siedlungsplatz):Lindenstraße
  • Ortsteile von Friesack:Wutzetz, Zootzen-Damm
  • Ortsteile von Mühlenberge: Haage, Senzke, Wagenitz
  • Ortsteile von Selbelang: Bienenfarm, Kamerun, Lindholzfarm
  • Ortsteile von Wiesenaue: Brädikow, Jahnberge, Vietznitz, Warsow
  • Ortsteile von Kleßen-Görne: Kleßen, Görne

Ortschaften des Landkreises Ostprignitz-Ruppin:

  • Deutschhof
  • Königshorst
  • Ortsteile von Deutschhof: Dreibrück, Kuhhorst, Ribbeckshorst, Sandhorst
  • Orsteile von Königshorst: Mangelshorst, Nordhof

Ortschaften des Landkreises Oberhavel:

  • Ortsteil von Flatow:Karolinenhof

Der Kehrbezirk umfasst 2720 Gebäude gemäß Kehrbuch, davon wird in 2519 Gebäuden eine Feuerstättenschau durchgeführt.
Prozentual ist der Kehrbezirk in ca. 72 % Land-Lage/ Landgemeinden, 26 % Kleinstadt-Lage und 2 % Gehöft-Lage eingeteilt.
Die Bestellung für einen Bezirk wird unter Berücksichtigung der Altersgrenze auf sieben Jahre befristet (§ 10 Absatz 1 Schornsteinfeger-Handwerksgesetz).
Senden Sie bitte Ihre schriftliche und unterschriebene Bewerbung für den genannten Bezirk unter Angabe der Kennziffer 32150506.HV033 bis zum 22. Juli 2024 an den
Landkreis Havelland
Ordnungs- und Verkehrsamt
SG 32.1/ Fr. Brüchner
Platz der Freiheit 1
14712 Rathenow

Anforderungsprofil

Das Ausschreibungsverfahren und die Auswahl der Bewerber (m/w/d) werden nach dem SchfHwG und der BbgBAAV vorgenommen. Die Bewerber müssen die handwerksrechtlichen Voraussetzungen zur selbstständigen Ausübung des Schornsteinfegerhandwerks besitzen (§ 9 a Absatz 1 SchfHwG). Sie müssen über die für die Erfüllung der Aufgaben als bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger erforderlichen Rechtskenntnisse verfügen, die für die Ausübung der Tätigkeit erforderliche persönliche und fachliche Zuverlässigkeit besitzen sowie die gesundheitlichen Voraussetzungen erfüllen (§ 2 Absatz 1 BbgBAAV).
Die Auswahl der Bewerber erfolgt nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung (§ 9 a Abs. 3 SchfHwG).
Die Bewerbung muss folgende Angaben und Unterlagen enthalten (§ 4 Abs. 4 BbgBAAV):
1. den Familiennamen, die Vornamen, das Geburtsdatum, eine Anschrift und eine Telefonnummer sowie falls vorhanden eine E-Mail-Adresse,
2. einen tabellarischen Lebenslauf, der lückenlose Angaben über die schulische und berufliche Vorbildung sowie den beruflichen Werdegang enthält und aus dem der Beginn sowie das Ende der jeweiligen Tätigkeiten auf den Tag genau hervorgehen,
3. einen Nachweis über das Vorliegen der Voraussetzungen zur Eintragung in die Handwerksrolle: Zeugnisse mit Notenangaben über die Gesellenprüfung und die Meisterprüfung oder über jeweils gleichwertige Qualifikationen; im Fall einer in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder in der Schweiz erworbenen Berufsqualifikation die nach § 6 der EU/EWR-Handwerk - Verordnung vorzulegenden Unterlagen und Bescheinigungen,
4. Nachweise über die bisherigen Schornsteinfegertätigkeiten in Form von Bestellungsurkunden, Arbeitsverträgen, Arbeitsbescheinigungen und Sozialversicherungsnachweisen der letzten 10 Jahre,
5. Nachweise über: zusätzliche berufsbezogene Qualifikationen und Abschlüsse,
6. zusätzliche berufsbezogene Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen der letzten 7 Jahre mit der jeweiligen bestätigten Angabe der Anzahl der Unterrichtsstunden sowie
7. gesetzlich vorgeschriebene beziehungsweise vorgesehene Zeiten während der letzten 10 Jahre, insbesondere Grundwehrdienstzeiten, Elternzeiten, Pflegezeiten und Zeiten der Berufsunfähigkeit, wobei maximal 2 Jahre anerkannt werden,

  • eine unterzeichnete Eigenerklärung, dass der Bewerber die erforderlichen gesundheitlichen Voraussetzungen für die Ausübung der Tätigkeit als bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger erfüllt,
  • eine unterzeichnete Eigenerklärung, dass der Bewerber in geordneten finanziellen Verhältnissen lebt,
  • eine unterzeichnete Eigenerklärung darüber, ob innerhalb der letzten 12 Monate gegen den Bewerber strafgerichtliche Verurteilungen ergangen sind, ein gerichtliches Strafverfahren anhängig ist oder ein anhängiges Ermittlungsverfahren bekannt ist,
  • eine unterzeichnete Eigenerklärung der Bewerber, die ihre Berufsqualifikation in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder der Schweiz erworben haben, dass sie über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache verfügen, die für die Ausübung der Tätigkeit als bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger erforderlich sind,
  • eine unterzeichnete Eigenerklärung darüber, ob eine dieser Bewerbung vorangegangene Bestellung innerhalb der letzten 10 Jahre vor Beginn der Ausschreibung gemäß §12 Absatz1 Nummer 2 des SchfHwG aufgehoben, gemäß §11 Absatz 2 des Schornsteinfegergesetzes widerrufen oder gemäß § 11 Absatz 1 des Schornsteinfegergesetzes zurückgenommen wurde oder ob andere Aufsichtsmaßnahmen im Sinne von § 21 Absatz 3 des SchfHwG ergriffen wurden; anzugeben sind jeweils die seinerzeit zuständige Behörde, die genauen Maßnahmen sowie das Aktenzeichen des Verfahrens und
  • in Fällen, in denen der Bewerber bereits Inhaber eines Bezirks außerhalb des Landes Brandenburg ist, den Namen, die Anschrift und die Telefonnummer der für diesen Bezirk zuständigen Aufsichtsbehörde.

Weitere spezielle Anforderungen sind dem beigefügten PDF-Dokument zu entnehmen.

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