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Bezirksschornsteinfeger

Landkreis Märkisch-Oderland / Kehrbezirk MO 042

Be­voll­mäch­te (r) Be­zirks­schorn­stein­fe­ge­rin/Be­zirks­schorn­stein­fe­ger (m/w/d)

Liste aktueller Kehrbezirksausschreibungen
PDF der Ausschreibung

Tätigkeitsprofil:

Für die Tätigkeit als bevollmächtigte Bezirksschornsteinfegerin oder bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger wird folgender Bezirk für eine Bestellung zum 1. November 2024 (Vergabetermin) im Landkreis Märkisch-Oderland ausgeschrieben.

MO 042
Orte bzw. Ortsteile: Eggersdorf teilw., Gielsdorf OT von Altlandsberg, Klosterdorf GT von Oberbarnim, Strausberg teilw., Wilkendorf OT von Altlandsberg
ca. 50 % Kleinstadt-Lage (Stadt unter 35.000 Einwohner), 40 % Land-Lage/Landgemeinden, Gehöft-Lage 10 % (außerhalb geschlossener Ortschaften), 3784 Gebäude gemäß Kehrbuch, davon 3619 mit Feuerstättenschau
Die Bestellung für einen Bezirk wird unter Berücksichtigung der Altersgrenze auf sieben Jahre befristet (§ 10 Abs. 1 Schornsteinfeger-Handwerksgesetz - SchfHwG).
Senden Sie bitte Ihre schriftliche und unterschriebene Bewerbung für den oben genannten Bezirk unter Angabe der Kennziffer 1 MOL 2024 bis zum 10. Juli 2024 an
Landkreis Märkisch-Oderland
Rechts- und Ordnungsamt
Puschkinplatz 12
15306 Seelow
Für die Einhaltung der Einreichungsfrist einschließlich der Einsendung der Bewerbungsunterlagen gilt das Datum des Posteingangs (Posteingangsstempel) bei der Behörde (§ 3 Abs. 3 Satz 4 BbgBAAV).

Anforderungsprofil

Die Bestellung erfolgt für die Dauer von sieben Jahren. Auf die Altersgrenze von 67 Jahren gemäß § 12 Abs. 1 Nr. 3 SchfHwG wird hingewiesen. Die Aufgaben und Tätigkeiten einer bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegerin oder eines bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers sind in den §§ 13 und 16 SchfHwG sowie in § 2 BbgBAAV beschrieben.

Die Bewerberinnen und Bewerber müssen die handwerksrechtlichen Voraussetzungen zur selbständigen Ausübung des Schornseinfegerhandwerks besitzen. Ebenso müssen die Bewerberinnen und Bewerber über die für die Erfüllung der Aufgaben von bevollmächtigten Bezirksschornsteinfergern erforderlichen Rechtskenntnisse verfügen und diese auf Verlangen nachweisen.

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